Ankündigungsunternehmen

Ankündigungsunternehmen übernehmen Aufträge zur Veröffentlichung von Werbebotschaften und führen diese selbst oder gemeinsam mit Unternehmen derselben Berufsgruppe aus.

In der Regel stellen sie gegen Entgelt Werbeträger zur Verfügung, die den Auftraggebern die Durchführung von optischer, akustischer sowie audio-visueller Werbung ermöglichen.

Die Tätigkeit der Ankündigungsunternehmen umfasst vor allem:

⇒ Jede Art der Herstellung, der Errichtung, der Bewirtschaftung (Affichierung, Montage, Wartung usw.), der Bereitstellung oder Vermietung von

  • Plakatflächen unbeleuchtet, beleuchtet und hinterleuchtet
  • Wartehallen
  • Litfaßsäulen
  • Sportstättenwerbung
  • Dauerwerbeflächen
  • Werbeflächen an und in Verkehrsmitteln
  • Lichtwerbung
  • Luftwerbung
  • elektro-akustische, audio-visuelle und elektronische Werbung
  • sonstigen Werbeträgern im Bereich der Außenwerbung
  • City-Light
  • Elektronische Werbeflächen
  • Stadtinformationsanlagen
  • Stadtmobiliar
  • Werbeflächen auf Internetseiten

sowie die ⇒ Auskunftserteilung über alle für die Mediaplanung relevanten Daten (wie etwa Standort- oder Werbewirkungsdaten) der von ihnen angebotenen Werbeformen.

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