Finanz & Steuer

  • Einkommenssteuer: Antrag auf Herabsetzung

    Ein einfaches Formular, um einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommenssteuervorauszahlung aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse zu stellen, finden Sie hier:

    Antrag auf Herabsetzung_NEU

    Finanz- und Steuer

    Effiziente Steuer- und Finanzplanung ist als Basis für die Selbstständigkeit unerlässlich, trotzdem wird dieser meist zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

    Für Grundsatzfragen zur Unternehmensgründung und -finanzierung verweisen wir auf Kapitel 1. Im Folgenden werden für die Werbebranche relevante Steuer- und Finanztipps kurz erörtert. Um in den scheinbar undurchsichtigen Gesetzesdschungel Licht zu bringen, haben wir wesentliche Punkte zusammengefasst. Diese Tipps wurden sorgfältig ausgearbeitet, können jedoch im Einzelfall eine individuelle Beratung nicht ersetzen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Aktuelle Zahlen und Fakten finden Sie hier

    Steuer Basics 2009

  • Indikatoren der Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse

    Nur durch eine ausgewogene Finanzierung ist auf Dauer die Sicherung der Zahlungsfähigkeit gewährleistet. Für die Planung des Finanzierungs-/Liquiditätsbedarfs und für die erforderlichen Verhandlungen mit Kapitalgebern ist eine Analyse der betrieblichen Aufwands-, Ertrags- und Bestandsgrößen mit Hilfe von Kennzahlen und die Erstellung eines Finanzplanes sinnvoll.

    Durch einen Finanzplan lässt sich der kurz- und langfristige Kapitalbedarf ermitteln – er dient vor allem als Entscheidungsgrundlage für die Art der Finanzierung von Unterdeckungen (fehlende liquide Mittel).

    Auch Kennzahlen geben Auskunft über die Liquiditäts-, Kapital- und Vermögensstruktur im Unternehmen und können als Indikatoren für nahende Liquiditätsfallen im Unternehmen dienen. Durch die Liquiditätsanalyse (z. B. anhand der Working Capital-Analyse und Working Capital Ratio und Cash Flow-Rechnung) kann neben den vorrangig zu erfüllenden Rentabilitätszielen auch die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit beurteilt werden. Kennzahlen der Kapitalstruktur – z. B. Verschuldungsgrad, Eigenkapital- und Fremdkapitalquote – zeigen die Quellen, Zusammensetzung und Fristigkeit des Kapitals im Unternehmen. Die Umschlagshäufigkeit und Umschlagsdauer (z. B. Debitoren und Kreditoren) gehören zu den wichtigsten Kennzahlen in der Vermögens- und Finanzwirtschaft eines Unternehmens.

    Faktoren für das Entstehen finanzieller Schwierigkeiten:

    • Steigende Verschuldung
    • Sinkende Rentabilität
    • Verschlechterung des Verhältnisses Cash Flow zu den Verbindlichkeiten
    • Sinkende Umschlagshäufigkeit

    Eine effiziente Kennzahlenanalyse und die Erstellung von Finanzplänen gewinnt auch im Hinblick auf Basel II zunehmend an Bedeutung.

    Basel II – Was steckt dahinter?

    Geplante strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken (ab 2007) wirken sich auf alle potenziellen Kreditnehmer aus. Der Zinssatz für Kredite wird letztlich von einem Bonitäts-Rating des Kreditnehmers abhängen (gutes Rating => niedrigere Kreditkosten). Für das Rating werden hard facts (Zahlenmaterial, Kennzahlen), soft facts (Infos über Management, Branche, Eigentümersituation) und bankinterne Informationen (Zahlungsverhalten, Branchenerwartungen) herangezogen.

  • Förderungen als Finanzierungsaspekt

    • Neugründungsförderungsgesetz (z. B. Befreiungen von diversen Gebühren, Befreiung von Grunderwerb- und Gesellschaftsteuer): www.bmf.gv.at oder www.help.gv.at
    • AMS-Förderungen: www.ams.or.at
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwa.gv.at
    • Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H.: www.awsg.at
    • Wirtschaftskammer: www.wko.at
    • Steuerliche Förderungen: siehe Steuertipps und -fallen
  • Allgemeine steuerliche Aspekte

    Die Wahl der Rechtsform beeinflusst auch die Art der Einhebung der Ertragsteuern. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist Einkommensteuer, bei Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer (Erhebungsform der Einkommensteuer) an das Finanzamt zu entrichten.
    Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit ist an das zuständige Finanzamt (Betriebsfinanzamt) ein Antrag auf Vergabe einer Steuernummer zu stellen und ein Fragebogen (erhältlich auf: www.bmf.gv.at) zu übermitteln. Dadurch beginnt auch formell die Steuerpflicht.

    Bei Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist der Jahresteuererklärungen. Damit kann in der Regel die Veranlagung und die Entrichtung der Steuern zeitlich verschoben werden.

  • Steuertipps und -fallen für die Werbebranche

    Nachfolgend sind einige für die Branche relevante Steuertipps und -fallen aufgelistet, die bei der Steuerplanung ins Kalkül gezogen werden sollten:

    Einzelunternehmen/Personengesellschaft contra Kapitalgesellschaften

    Ergebniszurechnung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Zurechnung der betrieblichen Einkünfte direkt beim Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter und beeinflusst bei diesem die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Umgekehrt vermindern etwaige Verluste aus der unternehmerischen Tätigkeit auch die steuerpflichtigen Einkünfte. Der Grenzsteuersatz (maximaler Steuersatz) für natürliche Personen liegt bei 50 %.

    Die Einführung der begünstigten Besteuerung ab der Veranlagung 2004 für nicht entnommene Gewinne bei bestimmten Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhöht die Attraktivität dieser Rechtsformen im Falle beabsichtigter Gewinnthesaurierung. Nicht entnommene Gewinne unterliegen dem halben Durchschnittsteuersatz, der Betrag ist jedoch betriebsbezogen mit EUR 100.000 gedeckelt. Eine Nachversteuerung ist mit dem halben Durchschnittsteuersatz bei Absinken des Eigenkapitals aufgrund von Entnahmen vorzunehmen (Betrachtungszeitraum: die letzten 7 Jahre).

    Körperschaftsteuer wird auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens von Kapitalgesellschaften erhoben – bis inklusive 2004 mit 34 %, durch die Steuerreform 2005 Absenkung auf 25 %. Ausschüttungen an die Gesellschafter (natürliche Personen) werden zusätzlich mit 25 % Kapitalertragsteuer (KeSt.) besteuert. Dadurch liegt nach Ausschüttung die Gesamtsteuerbelastung nominell gerechnet ab 2005 bei 43,75 %. Bei höheren Einkommen erweist sich daher unter Umständen die Kapitalgesellschaft als steuerlich attraktiver. Steuerliche Verluste bei Kapitalgesellschaften können nur mit zukünftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft verrechnet werden, die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer der Gesellschafter bleibt dadurch unberührt.

    Mit der Steuerreform 2005 wird ein neues Gruppenbesteuerungskonzept die bereits antiquierte Organschaft ersetzen. Für Kapitalgesellschaften mit Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen kann dieses neue System steuerlich attraktiv sein, insbesondere unter dem Aspekt der Verlustverwertung und der Gruppenbesteuerung über die Grenze.

  • Arbeitszimmer

    Ausgaben im Zusammenhang mit einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzbar: Unbedingt notwendig und ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich berufliche Nutzung. Arbeitsmittel (z. B. Büromaterial, Fachliteratur usw.), die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden, sind unabhängig davon grundsätzlich abzugsfähig.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Im Jahr der Anschaffung kann eine steuerliche Sofortabschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten EUR 400 nicht übersteigen, vorgenommen werden.

  • Arbeitszimmer

    Ausgaben im Zusammenhang mit einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzbar: Unbedingt notwendig und ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich berufliche Nutzung. Arbeitsmittel (z. B. Büromaterial, Fachliteratur usw.), die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden, sind unabhängig davon grundsätzlich abzugsfähig.

  • Befristete Investitionszuwachsprämie

    Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten, ungebrauchten, körperlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann im Jahr 2004 eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Die Prämie wird dem Finanzamtskonto gutgeschrieben. Diese Regelung ist vor allem für Neugründer attraktiv.

  • Bildungsfreibetrag/Bildungsprämie

    Für unmittelbare Aufwendungen im Zusammenhang mit betrieblichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer kann ein Bildungsfreibetrag in der Höhe von 20 % als fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Alternativ dazu kann eine Bildungsprämie von 6 % in Anspruch genommen werden, die dem Finanzamtskonto gutgeschrieben wird. In Verlustsituationen ist die Prämie vorteilhafter.

  • Betriebsveranstaltungen

    Für Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) kann ein steuerfreier Jahresbetrag pro Arbeitnehmer von EUR 365 in Anspruch genommen werden. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich EUR 186 jährlich steuerfrei bleiben (z. B. Weihnachtsgeschenke).

    Aufwendungen für Repräsentation bzw. Bewirtung

    Grundsätzlich sind Werbeaufwendungen abzugsfähig – mit folgenden Einschränkungen:

    Repräsentationsaufwendungen sind all jene Aufwendungen, die zwar durch den Beruf bedingt sind, aber für den Steuerpflichtigen auch die Möglichkeit bieten, sein gesellschaftliches Ansehen („Repräsentieren“) zu fördern. Werbeähnliche Elemente sind bedeutungslos, gemischte Aufwendungen sind zur Gänze nicht abzugsfähig – z. B. Aufwendungen für Theater-, Ballkarten, Blumen und sonstige Geschenke. Grundsätzlich sind hier auch Bewirtungsaufwendungen einzuordnen.

    Ausnahmsweise sind Aufwendungen für Geschäftsfreundebewirtung zu 50 % abzugsfähig, wenn sie eindeutig der Werbung dienen und die betriebliche Veranlassung weitaus überwiegt – z. B. Geschäftsfreundebewirtung im Vorfeld eines konkret angestrebten Geschäftsabschlusses. Für diese Bewirtungskosten steht der gesamte 100%ige Vorsteuerabzug zu.

    Zur Gänze abzugsfähig sind Bewirtungskosten, die nahezu keine Repräsentationskomponente aufweisen, z.B. Warenverkostungen auf Messen oder in Supermärkten.

    Aufwendungen für Gegenstände sind im Regelfall dann abzugsfähig, wenn diese geeignet sind, eine entsprechende Werbewirksamkeit zu entfalten (z. B. Kalender und Kugelschreiber mit Firmenaufschrift).

  • Event-Marketing

    Ausgaben für Event-Marketing sind abzugsfähig, wenn der Anlass dem Betriebsgeschehen zuzuordnen ist und das Event im Rahmen eines Marketingkonzepts vom Unternehmen eingesetzt wird, um dem Adressaten firmen- und produktbezogene Kommunikationsinhalte erlebnisorientiert zu vermitteln.

  • KFZ-Kosten – steuerliche Aspekte des Fuhrparkmanagements

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagen sind nicht abzugsfähig, soweit die Anschaffungskosten EUR 34.000 übersteigen. Dies ist unabhängig davon, ob das KFZ gekauft oder geleast wird. Beim Kauf von Personen- oder Kombinationskraftwagen ist eine Nutzungsdauer von mindestens 8 Jahren anzusetzen.

  • Abgrenzung Dienstvertrag/Werkvertrag

    Die Abgrenzung Dienstvertrag, freier Dienstvertrag und Werkvertrag hat wesentliche ertrags-, umsatzsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, die bei der Gestaltung der Verträge mit Dienstnehmern und Auftragnehmern zu bedenken sind.

  • Rechnungslegung/Vorsteuerabzug

    Der leistende Unternehmer hat bei der Rechnungslegung die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Rechnungsmerkmale einzuhalten.Der leistungsempfangende Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung die notwendigen Formerfordernisse (Rechnungsmerkmale) des Umsatzsteuergesetzes enthält und die Leistung erbracht wurde.

  • Werbeabgabe

    Steuergegenstand ist die Werbung in Hörfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften sowie die Außenwerbung. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt des Werbeleisters für die Durchführung der Werbung. Der Steuersatz beträgt 5 %. Die Abschaffung der Werbeabgabe aufgrund des Wettbewerbnachteils wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Bisher hat sich die Regierung zu diesem Schritt jedoch noch nicht durchgerungen. Diese Steuer- und Finanztipps zeigen, dass es für die Werbebranche mannigfaltige Steueroptimierungs- und Finanzierungsalternativen gibt. Steuern sind ein Kostenfaktor, der sich bei optimaler Planung vermeiden bzw. reduzieren lässt. Bei entscheidenden Themen wie Gründung, strategisches Wachstum, Umgründungen, Unternehmensnachfolge oder -aufgabe sollte hinsichtlich der optimalen Gestaltung ein Berater beigezogen werden, um Fehler und Kosten zu vermeiden.

    Für den Inhalt verantwortlich: WP/Stb Mag. Johannes Mörtl, Stb Mag. Daniela Stastny, Stb Mag. Petra Kiss, PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, 1030 Erdbergstraße 200, Tel.: 01/501 88-3401

aktuell allgemein amour fou apps buch und regie css3 design digitale reputation dokumentarfilm events events 2.0 Facebook Fachgruppe Werbung film fokus facebook gamestudies gesellschaft html5 internet kino kommunikation kultur lex digitalis marktforschung medien news parlament politik poool film projekte referenzen semantics social media spinnews sti2 trending topics twitter usability vertrauen vertrauenskapital video web 3.0 webdesign webdesigntrends werbebranche