Gründung

  • Überlegungen vor der Unternehmensgründung

    Im Vorfeld der Unternehmensgründung sollten folgende Fragestellungen beachtet werden:

    Welche persönlichen Ziele habe ich?

    • Wird das Vorhaben in meinem Bekannten- und Familienkreis akzeptiert und unterstützt?
    • Welche fachliche Qualifikation bringe ich mit?
    • Habe ich bereits eine Gewerbeberechtigung?
    • Gibt es für meine Idee einen Markt?
    • Möchte ich mit Partnern zusammenarbeiten?
    • Welche Unternehmensform ist daher sinnvoll?
    • Benötige ich Mitarbeiter?
    • An welchem Standort soll das Unternehmen betrieben werden?
    • Welche Investitionen sind notwendig?
    • Welche sonstigen laufenden Kosten werden anfallen?
    • Wie werde ich die Investitionen und die sonstigen Kosten finanzieren?
    • Gibt es für mein Vorhaben Förderungen?
    • Welcher Mindestumsatz ist notwendig?
    • Benötige ich eine Betriebsanlagengenehmigung?
    • Welche Art der Buchführung ist notwendig bzw. sinnvoll?
    • Wird sich mein Wunsch-Projekt rentieren?
  • Voraussetzungen für die Gründung

    • Die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft oder schweizerische Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen)
    • Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Keine Gewerbeausschlussgründe (wie z. B. Verurteilung wegen betrügerischer Krida, bestimmte Finanzstrafdelikte, Nichteröffnung des Konkurses wegen eines zur Deckung der Konkurskosten nicht ausreichenden Vermögens)
    • Vorhandensein eines geeigneten Standortes für die Ausübung des Gewerbes
  • Erforderliche Dokumente für die Gründung

    • Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung bei Änderung des Namens
    • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
    • Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer nach dem Neugründungsförderungsgesetz im Falle einer Neugründung
    • Für die in der Fachgruppe Werbung vertretenen Berufsgruppen ist kein Befähigungsnachweis notwendig, da freies Gewerbe.
  • Die Wahl der Rechtsform

    Im Zuge der Unternehmensgründung ist – nicht zuletzt für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens – auch die Wahl der geeigneten Rechtsform entscheidend. Die Rechtsform richtet sich vordergründig nach:

    • der Anzahl der Beteiligten (ein Unternehmer oder mehrere Unternehmer)
    • dem Umfang des Unternehmens
    • der Art der Finanzierung
    • der Art und dem Ausmaß der Haftung etc.

      Sowohl die Form des Einzelunternehmens als auch jene der Gesellschaften haben Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.

    Hilfreiche LINKS:

    www.gruenderservice.at – Das Internetportal für Gründer

  • Neben der eigentlichen Geschäftsidee ist auch das Vorhandensein von Kapital eine Grundvoraussetzung für den Erfolg eines zu gründenden Unternehmens. In dieser Hinsicht sollten Sie folgendes bedenken:

    Kapitalbedarf

    In der Anlaufphase eines neu gegründeten Unternehmens können unerwartet hohe Kosten auf den Gründer zukommen. Um in dieser Phase die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern ist es notwendig, den Kapitalbedarf genau zu ermitteln. Investitionen, die im Zuge einer Betriebsgründung zu leisten sind, betreffen in erster Linie Investitionen in das Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung).

    Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs müssen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notariatskosten, Gebühren und Kosten der Kapitalbeschaffung beinhaltet sein. Weiters sollte eine Reserve von etwa 10 Prozent berücksichtigt werden.

    Besonders in der Anfangsphase eines Unternehmens können die laufenden Kosten oft die Einnahmen übersteigen. Dies ist davon abhängig, ob in der jeweiligen Branche Zahlungsziele üblich sind oder ob die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen sofort erfolgt. Folgende Positionen sind bei der Ermittlung des Betriebsmittelbedarfs zu berücksichtigen:

    • Außenstände
    • Personalkosten
    • Miete
    • Büro- und Verwaltungskosten
    • Energiekosten
    • Fahrzeugkosten
    • Zinsen
    • notwendige Privatentnahmen etc.

    Planen Sie eine ausreichende Reserve ein. Denken Sie an möglicherweise „Unvorhersehbares“. Reduzieren Sie Ihren Betriebsmittelbedarf durch sofortige Rechnungslegung, rationale Lagerhaltung, konsequente Zahlungsüberwachung und durch ein geordnetes Mahnwesen.

    Kapitalbeschaffung

    1. Eigenkapital

    Nach Ermittlung des Kapitalbedarfs berechnen Sie, welchen Teil Sie davon selbst aufbringen können. Machen Sie eine detaillierte Aufstellung über Bargeld, Sparguthaben und Sachwerte, die Sie in das Unternehmen einbringen können. Um den Eigenkapitalanteil zu erhöhen, können Sie einen Partner für Ihr Unternehmen gewinnen, der mitinvestiert und mitarbeitet. Eventuell kommt auch die Beteiligung eines stillen Gesellschafters (Teilhabers) in Frage, der sich nur mit einer Kapitaleinlage am Unternehmen beteiligt.

    2. Fremdkapital

    Fremdkapital wird in erster Linie durch Kredite aufgebracht. Folgende Hauptgruppen von Krediten sind zu unterscheiden:

    • Investitionskredit
    • Leasing
    • Kontokorrentkredit
  • Neugründungsförderung

    Die Ausstellung des NEUFÖG-Formulars muss der Betriebsinhaber im Sinne des NEUFÖG vornehmen. Zumindest eine der folgenden Personen muss entweder persönlich erscheinen oder durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.

    Bei Personengesellschaften:

    • Persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG, OEG, KEG)
    • Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft (Kommanditisten), die gleichzeitig zu mindestens 50 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind
    • Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft mit mehr als 25 % Beteiligung, die gleichzeitig mit der Geschäftsführung betraut waren (sind)

    Bei Kapitalgesellschaften:

    • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr
    • Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 25 % und Geschäftsführerbefugnis
    • Bei Personengesellschaften müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter erscheinen bzw. durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten sein.
  • Anmeldung des Gewerbes

    Folgende Unterlagen brauchen Sie:

    Als Einzelfirma

    • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel
    • Bei Namensänderung auch Heiratsurkunde und Nachweise über den akademischen Titel
    • Reisepass (Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis sind dann nicht erforderlich)

    Als Gesellschaft oder Verein

    • Firmenbuchauszug, nicht älter als sechs Monate (auch von einer allfälligen Mehrheitsgesellschaft) oder Auszug aus dem Vereinsregister
    • Wenn die Firma noch nicht gegründet ist: Entwurf vom Notar (bei Kapitalgesellschaft) bzw. Gesellschaftsvertrag (bei Personengesellschaften, formlos)
    • Von jedem zur Vertretung nach außen Berufenen und von einem allfälligen Mehrheitsgesellschafter: Personaldokumente (Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel) oder Reisepass
    • Vom gewerberechtlichen Geschäftsführer: Personaldokumente (Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde oder Bescheid über Namensänderung
    • Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis) oder Reisepass
    • Die Anmeldung des Gewerbes können Sie auch in Ihrem Magistratischen Bezirksamt vornehmen.

      Infos unter Webservice der Stadt Wien

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