
Werbung Wien Service: How to Agenturprovision?
Agenturprovision Allgemein Die Agenturprovision stellt einen Preisabschlag dar und wird Werbeagenturen und Werbemittlern gewährt, um den Aufwand für Mediaplanung, für […]

Dieser Beitrag wurde am 20.04.2016 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Agenturprovision Allgemein
Die Agenturprovision stellt einen Preisabschlag dar und wird Werbeagenturen und Werbemittlern gewährt, um den Aufwand für Mediaplanung, für die Übermittlung druckfertiger Unterlagen bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Haftung für Copyrightfragen, die Kosten einer allfälligen Vorfinanzierung und Kreativleistungen abzugelten. Die Agenturprovision kann in der Regel nur gegen Vorlage eines gültigen Gewerbescheins, der die Art des Gewerbes Werbeagentur oder Werbemittler ausweist, gewährt werden.
Wer hoch ist die Agenturprovision?
Die Provision beläuft sich in der Regel auf 10 bis 15 Prozent des Auftragsvolumens, kann sich aber bei reinen Mediaagenturen auch auf unter 1 Prozent reduzieren.
Wer hat Anspruch auf die Agenturprovision?
In den letzten Jahren wurde die Agenturprovision zunehmend von Medienunternehmen aus Kostengründen gestrichen, was zu heftigen Auseinandersetzungen mit Anzeigen- und Mediaagenturen geführt hat. Die Agenturprovision ist grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Medien (z.B. Zeitungen, ORF, etc.) enthalten und wird damit Vertragsbestandteil. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Aufgrund der derzeit schwierigen Situation der Werbe- und Medienbranche gewähren in der Praxis die meisten Medien die Agenturprovision auch allen anderen Unternehmen. Vor allem in wirtschaftlich schwieriger werdendes Umfeld müssen die Medienunternehmen erhebliche Preisnachlässe gewähren.
Wie lautet in der Regel die Formulierung in den AGBs?
„Das Medienunternehmen räumt allen gewerberechtlich berechtigten Werbeagenturen für die Erfüllung von Werbeaufträgen eine einheitliche Agenturvergütung im Ausmaß von 15 % ein. Diese Vergütungen an Werbeagenturen werden unter der Bedingung gewährt, dass diese daraus ihre Unkosten decken. Ist das nicht der Fall behält sich das Medienunternehmen die entsprechende Kürzung der Agenturprovision vor.“
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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