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Urheberrecht Seminar
Seminar
20.08.2024

Urheberrecht Seminar

mit René Bogendorfer und Wolfgang Renzl

13 Lektionen

00:10:17
Urheberrecht entsteht automatisch
01:12

Lektion 1

Urheberrecht entsteht automatisch

Urheberrecht betrifft das ganze Werk
00:35

Lektion 2

Urheberrecht betrifft das ganze Werk

Nutzungsrecht wird immer gebraucht
00:41

Lektion 3

Nutzungsrecht wird immer gebraucht

Geistige, eigentümliche Schöpfung
00:24

Lektion 4

Geistige, eigentümliche Schöpfung

Fotos und Videos haben Schutzrecht
00:35

Lektion 5

Fotos und Videos haben Schutzrecht

Fotos: immer um Zustimmung ansuchen
00:31

Lektion 6

Fotos: immer um Zustimmung ansuchen

Rechteübertragung nur mit Vertrag
00:43

Lektion 7

Rechteübertragung nur mit Vertrag

Freelancer: Rechte separat übertragen
01:06

Lektion 8

Freelancer: Rechte separat übertragen

Leistungsschutzrechte
00:58

Lektion 9

Leistungsschutzrechte

Urheberrecht ist nicht übertragbar
00:42

Lektion 10

Urheberrecht ist nicht übertragbar

Rechtenutzung sichtbar machen
01:10

Lektion 11

Rechtenutzung sichtbar machen

In Österreich: Bildnisschutz
01:02

Lektion 12

In Österreich: Bildnisschutz

Public Domain
00:38

Lektion 13

Public Domain

  • Nutzungsrecht wird immer gebraucht
  • Fotos und Videos haben Schutzrecht
  • Fotos: immer um Zustimmung ansuchen
  • Rechteübertragung nur mit Vertrag
  • Public Domain

Lektion 1: Urheberrecht entsteht automatisch

Wie entsteht das Urheberrecht? Es entsteht automatisch zum Zeitpunkt der eigentümlichen, geistigen Schöpfung, das heißt, es muss nicht registriert oder bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet werden. Eigentümlichkeit in der Schöpfung liegt dann vor, wenn sie sich von der Landläufigkeit abhebt und die Individualität des / der Schöpfer:in zum Ausdruck bringt.

Lektion 2: Urheberrecht betrifft das ganze Werk

Das Urheberrecht schützt sowohl das Werk als Gesamtes als auch Teile davon, wie zum Beispiel kleine Textteile oder Filmausschnitte bei GIFs oder Reels. Hier werden entsprechende Nutzungsrechte (also Lizenzen) benötigt.

Lektion 3: Nutzungsrecht wird immer gebraucht

Lektion 4: Geistige, eigentümliche Schöpfung

Die Übertragung von Rechten muss vertraglich festgehalten werden. Wenn die geistigen Schöpfungen (zum Beispiel Fotografien) von Dienstnehmer:innen genutzt werden sollen, ist dies meist im Dienstvertrag entsprechend vereinbart.

Lektion 5: Fotos und Videos haben Schutzrecht

Lektion 6: Fotos: immer um Zustimmung ansuchen

Lektion 7: Rechteübertragung nur mit Vertrag

Lektion 8: Freelancer: Rechte separat übertragen

Bei der Zusammenarbeit mit Freelancer:innen ist eine klare Vertragsgrundlage bei der Übertragung von Rechten besonders wichtig.

Lektion 9: Leistungsschutzrechte

Leistungsschutzrechte sind 50 Jahre nach Aufnahme oder nach Veröffentlichung gültig. Bei Schallträgern (wenn Musik auf einem Tonträger hörbar gemacht wird) sind es 70 Jahre. Das heißt: Nach Ablauf dieser Zeitspannen ist die Musik kostenlos für Werbezwecke nutzbar.

Bei Fotos gilt das Sterbedatum des/der Fotograf:in. 70 Jahre nach Tod des/der Fotograf:in ist ein Foto kostenlos für Werbezwecke nutzbar.

Lektion 10: Urheberrecht ist nicht übertragbar

Urheberrechte sind, anders als beim Markenrecht, nicht übertragbar. Im Rahmen des Lizenzwesens können Urheberrechte gemietet werden um Werke zu nutzen.

Lektion 11: Rechtenutzung sichtbar machen

Rechte sichtbar machen, zum Beispiel im Angebot. Das heißt, nicht nur ein Werk zu verkaufen sondern auch die dazugehörigen Rechte.

Lektion 12: In Österreich: Bildnisschutz

Der Bildnisschutz bei Werbezwecken besagt, dass ein Foto einer Person, egal ob Privatperson oder prominente Person, im Rahmen der Interessensabwägung verwendet werden darf. Grundsätzlich überwiegt aber immer das Interesse des Abgebildeten gegenüber den Werbeabsichten. Es bedarf also einer Zustimmung der abgebildeten Person.

Lektion 13: Public Domain

WKO Dunkel

Werbung Wien

05.12.2022

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