
Workshop: Lehrlinge gemeinsam ausbilden
Beim freiwilligen Ausbildungsverbund wird Lehrlingen die Chance geboten, ihre Erfahrungen nicht nur in einem einzelnen Lehrbetrieb zu sammeln, sondern von […]

Beim freiwilligen Ausbildungsverbund wird Lehrlingen die Chance geboten, ihre Erfahrungen nicht nur in einem einzelnen Lehrbetrieb zu sammeln, sondern von den Kenntnissen und vom Wissen mehrerer Unternehmen einer Branche zu profitieren. Denn es ist uns ein Anliegen das Image und die Qualität der Lehrausbildung in unserer Branche laufend zu verbessern. Aus diesem Grund forciert die Sparte Information und Consulting heuer den freiwilligen Ausbildungsverbund. Wir freuen uns darauf, Sie als UnternehmerIn am 14. Februar beim Informations-Workshop zu begrüßen.
Was ist ein freiwilliger Ausbildungsverbund?
Ein freiwilliger Ausbildungsverbund ermöglicht es Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb eines Berufsbildes (zwischenbetriebliche Ausbildung) oder über das Berufsbild hinaus (zwischen- betriebliche Zusatzausbildung) zu vermitteln. Dabei spielt es keine Rolle zu welchem Zeitpunkt der Lehre der Lehrling zum Ausbildungspartner geschickt wird. Dies ist jederzeit möglich.
Welche Unternehmen oder Einrichtungen kommen als Partner in Frage?
Primär handelt es sich um Unternehmen aus derselben Branche, der Partnerbetrieb, oder gegebenenfalls auch die Partnerbetriebe, muss kein Lehrbetrieb sein. Möglich ist auch ein Verbund von Betrieben verschiedener Branchen, wenn sie gemeinsam einen Lehrberuf ausbilden (z.B. Büro- kaufmann/-frau).
Der Partnerbetrieb muss geeignet sein die fachlichen Inhalte zu vermitteln. Für den Lehrling sollte ein Mehrwert durch dieses ergänzende Angebot erzielt werden.
Was sind die Rahmenbedingungen für einen Ausbildungsverbund?
Während des Ausbildungsverbundes bleibt der Lehrvertrag unverändert aufrecht.
Der Lehrling ist weiter bei der Sozialversicherung gemeldet.
Die Lehrlingsentschädigung wird weiter bezahlt.
Die Ausbildung im Ausbildungsverbund erfolgt in der Arbeitszeit des Lehrlings.
Die Kosten einer Ausbildung im Ausbildungsverbund trägt der Lehrberechtigte.
Die Verantwortung des Lehrberechtigten für die Ausbildung des Lehrlings bleibt aufrecht.
Ein freiwilliger Ausbildungsverbund erfolgt auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung im Einvernehmen zwischen dem Lehrberechtigten, dem Partnerunternehmen und dem Lehrling (und dem/der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Lehrlingen).
Während der Lehrvertrag zwischen dem Lehrbetrieb und dem Auszubildenden unangetastet bleibt, besteht die Möglichkeit zwischen den Ausbildungsverbunds-Betrieben eine Kostenteilung, oder etwa eine Kostenübernahme für einzelne Ausbildungstätigkeiten oder -zeiträume zu vereinbaren.
Was sind die Vorteile des Ausbildungsverbundes?
Für den Lehrling:
er lernt schon während der Ausbildungszeit mehrere Unternehmen kennen
bekommt Einblick in andere Lösungswege für Herausforderungen
profitiert von dem Wissen mehrerer Profis
hat eine größere Abwechslung in seiner Lehrzeit
Für die Unternehmen:
geteilter Lehrlingsaufwand
Benchmarking mit anderen Unternehmen der Branche
verschiedene Fördermöglichkeiten
Lehrlinge sammeln breitere Erfahrungen und lernen Fertigkeiten, die im eigenen Betrieb einsetzbar sind
Bei der Lehrlingssuche können durch breitere Ausbildungsangebote neue Interessenten-kreise angesprochen werden.
Ein freiwilliger Ausbildungsverbund kann den Einstieg in die Lehrausbildung darstellen und ermöglicht es, Wissen an die nächste Generation an Fachkräften weiterzugeben. Außerdem ermöglicht er neue Sichtweisen auf die eigenen Arbeitsabläufe und bereichert das eigene Unternehmen.
Informationsworkshop zum Ausbildungsvebund
14. Februar 2017
08:30 – 10:00 Uhr
Blauer Saal, 4. Stock
Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
Für die Anmeldung zum Workshop melden Sie sich bitte bis zum 31.1.2017 bei:
Gabriele Hammerl
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien Tel: +43 1 514 50 2412
e-mail: gabriele.hammerl@wkw.at
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