Service
Aktivitäten
Über uns
Lehrlingsinitiative
News
Medienrecht
© Tingey Injury Law Firm | Unsplash

Medienrecht

Worauf im Umgang mit diversen Medien zu achten ist

Dieser Beitrag wurde am 15.02.2017 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Man sieht in TV-Sendungen immer wieder Produkte. Einer unserer Kunden möchte nun ebenfalls Product Placement betreiben. Wie können wir sicher gehen, dass danach keine Probleme auftauchen? Das Thema ist ja etwas heikel.

Wenn bestimmte Produkte in Filmen oder Serien in die Handlung eingebunden sind, ist keine Kennzeichnung als Werbung erforderlich. Die Produkte dürfen aber nicht übertrieben herausgestrichen oder in irgendeiner Form angepriesen werden. Denn das wäre dann nicht mehr Product Placement, sondern Werbung, die als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt bzw. Serieninhalt getrennt sein muss.

Unser Kunde wurde von einem Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil er auf seiner Website Wirkungen eines Produkts verspricht, die die Wirkungen des Konkurrenzprodukts übersteigen und dies durch Kundenmeinungen belegt wird. Drohen uns nun ebenfalls Rechtsstreitigkeiten? Wir haben die Website entwickelt.

Für die Inhalte einer Website ist der Medieninhaber verantwortlich. Das ist die Person, die für die Inhalte verantwortlich und im Impressum genannt ist. Jedoch haftet der Medieninhaber in gewisser Weise sogar auch für Beiträge in Diskussionsforen und dergleichen, deren Inhalte er gar nicht beeinflussen kann: Wenn der Medieninhaber aufgefordert wurde, bestimmte Inhalte, die etwa jemanden beleidigen, zu löschen, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Danach ist er verpflichtet, die Website laufend zu beobachten, ob weitere solche beleidigende Äußerungen veröffentlicht werden ­– sonst droht eine Unterlassungsklage Verbreitung der beleidigenden Texte.

Einer unserer Kunden möchte Advertorials in ausgewählten Medien schalten, die aber nicht als Werbung erkennbar sein sollen. Worauf müssen wir achten aus rechtlicher Sicht?

Nach dem Mediengesetz müssen entgeltliche Veröffentlichungen gekennzeichnet werden, und zwar als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“. Das dient dem Schutz der Leser: Redaktionellen Beiträgen wird vom Leserpublikum ein größeres Vertrauen entgegen gebracht als Anzeigen, die ja offensichtlich den Interessen derjenigen dienen, die dafür zahlen. Wird ein bezahlter Text in einem Medium nicht ausdrücklich und klar gekennzeichnet, liegt jedenfalls auch ein Verstoß gegen das UWG vor! Das Trennungsgebot besagt, dass der Verkaufsförderungszweck entweder aus dem Inhalt oder aus klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen muss. Ein unauffälliger „Kleinstdruck“ oder eine Kennzeichnung an nicht klar zuordenbarer Stelle reicht nicht aus.

Wir erstellen gerade eine Website für einen Kunden und wollen sichergehen, dass wir keine rechtlichen Fehler dabei machen. Worauf müssen wir achten?

Zunächst auf den Domainnamen selbst – denn dieser kann bereits durch Markenrecht, UWG, Urheberrecht oder Namensrecht geschützt sein. Das müssen Sie zuvor eingehend prüfen. Auch das Design einer Website („look and feel“) kann urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein. Daher ist es riskant, das Design anderer, bestehender Websites zu übernehmen oder sich daran anzulehnen. Gerne wird auch übersehen, dass jedes Medium – klassische Medien wie Zeitungen und Magazine ebenso wie Website, Newsletter oder Massenmails – ein Impressum führen muss. Dieses muss Name oder Firma und Anschrift des Medieninhabers und der Redaktion beinhalten. Bei kommerziellen Websites – und um diese geht es bei Ihnen – ist auch die Impressumspflicht nach dem E-Commerce Gesetz zu beachten. Demnach sind auch Kontaktdaten und (bei Unternehmen) Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht anzuführen. Die Informationspflichten gemäß Mediengesetz und E-Commerce Gesetz können in einer Rubrik gemeinsam veröffentlicht werden.

WKO Dunkel

Werbung Wien

15.02.2017

Das könnte Sie auch interessieren...

Honorarerhebung 2024
© NordWood Themes | Unsplash
Service & Recht
24.02.2025

Honorarerhebung 2024

Aktuelle Daten und Honorareinschätzungen für die Mitglieder der Fachgruppe

Mehr erfahren

Versicherungsservice 2025 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien
© mapo | iStock.com
Service & Recht
16.12.2024

Versicherungsservice 2025 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien

Speziell für die Bedürfnisse der Werbebranche

Mehr erfahren

Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation Wien
© OneLineStock | stock.adobe.com
Service & Recht
21.11.2024

Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation Wien

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Gehälter und Zusatzinformationen

Mehr erfahren

Versicherungsservice 2024 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien
© contrastwerkstatt | stock.adobe.com
Service & Recht
21.11.2024

Versicherungsservice 2024 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien

Speziell für die Bedürfnisse der Werbebranche

Mehr erfahren

Anete Lūsiņa on Unsplash
© Anete Lūsiņa on Unsplash
Service & Recht
21.05.2018

Gut zu wissen: Aus rechtlicher Sicht

Unsere DSGVO-Workshopreihe konzentriert sich auf die wesentlichen Inhalte der neuen europaweiten Verordnung. In regelmässigen Intervallen wiederholen sich die Themen, um […]

Mehr erfahren

Service & Recht
16.05.2018

Workshopreihe zur DSGVO

Mehr erfahren

(c) Andrew Neel on Unsplash
© (c) Andrew Neel on Unsplash
Service & Recht
15.05.2018

Die DSGVO aus rechtlicher Sicht

Thematische Schwerpunkte waren Darstellung der allgemeinen Grundsätze der DSGVO und der Bedeutung für Unternehmen Welche Maßnahmen Unternehmen im Hinblick auf […]

Mehr erfahren

Eins, zwei, drei – DSGVO herbei!
© Christin Hume | Unsplash
Service & Recht
13.05.2018

Eins, zwei, drei – DSGVO herbei!

Über 40 Mitglieder folgten der Einladung der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien, um sich am 3. Mai mit dem Thema […]

Mehr erfahren

Schreiben Sie uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

werbungwien@wkw.at

Kontakt