Service
Aktivitäten
Über uns
Lehrlingsinitiative
News
Homepage Service & Recht
Rückvergütung Speichermedienabgabe
Rückvergütung Speichermedienabgabe
© Kari Shea | Unsplash

Rückvergütung Speichermedienabgabe

Dieser Beitrag wurde am 27.11.2017 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Speichermedienvergütung: So holen Sie sich Geld zurück!

Der Speichermedienvergütung kann man sich oft schwer entziehen. Doch unter gewissen Umständen können Sie sich die Abgabe rückerstatten lassen. Wie das geht, sehen Sie hier.

Was ist die Speichermedienvergütung eigentlich und bin ich davon überhaupt betroffen?

Davon ist jede/r betroffen. Die österreichische Verwertungsgesellschaft austro mechana hebt für Speicher in PCs, Notebooks, Desktops, Laptops etc. sowie für externe Festplatten, Speicher in Mobiltelefonen und Speicherkarten eine Speichermedienvergütung ein. Die Vergütungspflicht entsteht, wenn die Produkte im Inland gewerbsmäßig in Verkehr kommen und für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch geeignet sind. Diese Vergütung wird in der Regel mit dem Kaufpreis des Speichermediums miteingehoben und auf der Rechnung ausgewiesen.

Wer muss diese Abgabe zahlen?

Abgabepflichtig ist der „Letztverbraucher“ (letzter Erwerber in der Absatzkette) und somit auch der Gewerbetreibende bzw. Unternehmer.

Kann man sich die Abgabe rückerstatten lassen oder gibt es Fälle, wo man nicht bezahlen muss?

Ja, das ist möglich! Die mit dem Kaufpreis des Speichermediums bezahlte Vergütung ist von der Verwertungsgesellschaft zurückzuerstatten, wenn der Letztverbraucher glaubhaft macht, dass er die Speichermedien nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch nutzt oder nützen lässt (§ 42 b Abs 7 UrhG).

Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt ua. nicht vor, wenn ein Werk mit Hilfe des Speichermediums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auch bei jedem kommerziellen Zweck, scheidet der private Gebrauch und somit die Pflicht zur Zahlung der Vergütung aus. Ebenso kann nach derzeitiger Einschätzung davon ausgegangen werden, dass die Vergütung auch rückgefordert werden kann, wenn ausschließlich selbst erstellte Daten und Dokumente zB Grafiken, Fotos oder Texte gespeichert werden.

In diesen genannten Fällen, also beispielsweise bei kommerziellem Gebrauch, Nutzung ausschließlich für selbst erstellte Daten oder bei nicht privatem Gebrauch, kann daher die Speichermedienvergütung mittels eines speziellen Formulars (siehe Anlage) von der Verwertungsgesellschaft rückgefordert werden.

Und wenn ich die Speichermedien doch für Vervielfältigungen nütze?

Werden die Speichermedien hingegen für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch genutzt (also die Inhalte nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sondern nur für persönliche Bedürfnisse bzw. im Familienkreis genutzt), scheidet eine Rückerstattung aus.

WKO Dunkel

Werbung Wien

27.11.2017

Das könnte Sie auch interessieren...

Versicherungsservice 2026 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien
© mapo | iStock.com
Service & Recht
07.12.2025

Versicherungsservice 2026 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien

Speziell für die Bedürfnisse der Werbebranche

Mehr erfahren

Förderung der LAP Prüfungsgebühr
© George Pak | Pexels
Service & Recht
16.03.2026

Förderung der LAP Prüfungsgebühr

Infos und Voraussetzungen zur Übernahme der LAP-Gebühr Antrag einreichen: ausfüllbares Formular

Mehr erfahren

Honorarerhebung 2024
© NordWood Themes | Unsplash
Service & Recht
24.02.2025

Honorarerhebung 2024

Aktuelle Daten und Honorareinschätzungen für die Mitglieder der Fachgruppe

Mehr erfahren

Versicherungsservice 2025 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien
© mapo | iStock.com
Service & Recht
16.12.2024

Versicherungsservice 2025 für Mitglieder der Fachgruppe Werbung Wien

Speziell für die Bedürfnisse der Werbebranche

Mehr erfahren

Sustainable Development Goals für die Fachgruppe
© Akil Mazumder | Pexels
Service & Recht
08.03.2023

Sustainable Development Goals für die Fachgruppe

Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung wurden 2015 von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen beschlossen

Mehr erfahren

Urheberrecht für PR- und Werbeschaffende
© Tingey Injury Law Firm | Unsplash
Service & Recht
10.10.2022

Urheberrecht für PR- und Werbeschaffende

Das Urheberrecht und damit verbundene Fragestellungen sind wesentliche Parameter für eine erfolgreiche Performance in unserer Branche: Einerseits schaffen wir urheberrechtlich […]

Mehr erfahren

Bewilligung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum – Sichtweise der MA 19
© GaudiLab | shutterstock
Service & Recht
09.09.2022

Bewilligung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum – Sichtweise der MA 19

In den letzten Monaten wurden Informationen an die Fachgruppe herangetragen, dass bei MA 19 eine sehr restriktive Genehmigungspraxis herrscht.

Mehr erfahren

Neue Konsumentenstudie des Werberates
© Carstens Peters | Unsplash
Service & Recht
21.03.2022

Neue Konsumentenstudie des Werberates

Die neue ÖWR-Konsumentenstudie zeigt: Werbung spielt eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben.

Mehr erfahren

Schreiben Sie uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

werbungwien@wkw.at

Kontakt