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Unterstützungsangebote zur Lehrlingsausbildung
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Mittwoch, 27. Oktober 2021, 09:30 Uhr – 11:00 Uhr Viele zögern oder denken nicht daran, selbst einen Lehrling auszubilden

Dieser Beitrag wurde am 06.09.2021 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Mittwoch, 27. Oktober 2021, 09:30 Uhr – 11:00 Uhr

Viele zögern oder denken nicht daran, selbst einen Lehrling auszubilden – dabei bringt es so viele Vorteile. Wir haben bei drei Betrieben nachgefragt. 

Wie diese 3 Betriebe bereits von der Wiener Kreativ-Lehre profitieren

CIDCOM über die #WienerKreativLehre

Warda Network über die #WienerKreativLehre 

Content Performance Group über die #WienerKreativLehre

Die Kreativbranche erfindet sich täglich neu, hat einen hohen Innovationsanspruch und verändert sich rasant. Das macht es nicht einfach, qualifiziertes Personal zu finden – es herrscht ein Fachkräftemangel.

Junge Menschen bringen bereits viele kreative und digitale Kompetenzen mit. Eine Lehre in der Wiener Kreativwirtschaft kann diese Potenziale heben. Mit einer Lehrstelle in Ihrem Betrieb, der Unterstützung der Fachgruppe und finanziellen Förderungen werden aus den Digital Natives von heute die Expertinnen und Experten von morgen.

Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien steht Ihnen mit Informationen sowie finanziellen Förderungen bei der Lehrlingsausbildung zur Seite.


Die Basics der Lehrlingsausbildung

Webseminar „Mein 1. Lehrling in der Werbung“

Sie überlegen, einen Lehrling im eigenen Betrieb auszubilden, wissen aber nicht genau, was dabei alles zu beachten ist?

Die beiden Vortragenden, Mario Grnja und Susanne Wendler von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien, geben einen Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und beantworten individuelle Fragen.

Programm:

  • Vorstellung des Lehrberufs Medienfachleute mit den vier Ausbildungsschwerpunkten

    • Online Marketing

    • Agenturdienstleistungen

    • Webdevelopment und audiovisuelle Medien

    • Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien

  • Einstieg in die Lehrlingsausbildung

    • Feststellungsbescheid

    • Ausbilderprüfung

    • Lehrvertrag

    • Ausbildungsverbund

  • Förderungen

  • Ihre Spezialfragen an unsere ExpertInnen

Jetzt die Aufzeichnung des Webseminars kostenlos anschauen und mehr über die Lehrlingsausbildung erfahren! 

Download Präsentationen:


Die Finanzielle Unterstützung der Fachgruppe

1. 100% Förderung der LAP* im Jahr 2021

Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation haben die Möglichkeit die Lehrabschluss-Prüfungsgebühr (Prüfung mit positivem Abschluss) mit Antrag in der Fachgruppe einzureichen und den Betrag zu 100% gefördert zu bekommen. Die LAP Gebühr mit Lehrvertrag beträgt aktuell € 110,00.

*für den Lehrberuf Medienfachmann/ -frau (neue Ausbildungsordnung ab 2018)

2. Lehrlings-Starterbonus 2021

Betrieben, die in diesem wirtschaftlich herausfordernden Jahr bereit sind, einen Lehrling im Lehrberuf Medienfachmann/-frau aufzunehmen und auszubilden, wird mit dieser Förderung eine besondere Unterstützung geboten. Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien fördert mit dem Lehrlings-Starterbonus 2021 jede dieser neuen Lehrstellen durch die Übernahme des Lehrlingsentgelts für das erste Monat.

Der Lehrlings-Starterbonus gilt für das Jahr 2021 nach Übernahme in ein ordentliches Lehrverhältnis nach Ende der Probezeit. Entsprechend Kollektivvertrag sind das im ersten Lehrjahr € 634,29. Der Bonus ist auch für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, wie z.B. für Lehrlinge auf dem 2. Bildungsweg, gültig.

3. Grundlegende Förderkriterien 

Beide Förderungen gelten nur für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe, die als Unternehmen branchenüblich operativ tätig sind und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen.

Nicht förderbar sind Lehrstellen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

Die Förderungen werden entsprechend ihres Einlangens und der zur Verfügung stehenden budgetären Mittel zuerkannt; es besteht kein Rechtsanspruch.

Die beiden Förderinstrumenten können nur in Anspruch genommen werden, solange keine anderen Förderungen zu diesen Bereichen erfolgen (keine Doppelförderung).


Die wichtigsten Antworten zur Lehrlingsausbildung für Sie gesammelt

Welche Schwerpunkte sind innerhalb der Ausbildung zum Medienfachmann/ zur Medienfachfrau möglich?

Der Fachverband für Werbung und Marktkommunikation hat gemeinsam mit dem Institut für Bildungsforschung in der Wirtschaft die neue kompetenzorientierte Ausbildung für dem Lehrberuf zum Medienfachmann/ zur Medienfachfrau erarbeitet.

Folgende Ausbildungsschwerpunkte sind im Zuge der Ausbildung zum Medienfachmann/ zur Medienfachfrau möglich:

  • Online Marketing

  • Agenturdienstleistungen

  • Webdevelopment und audiovisuelle Medien

  • Grafik, Print, Publishing und audiovisuelle Medien

Ausbildungsleitfäden Medienfachmann/ Medienfachfrau geben Orientierung und unterstützen Unternehmen im Ausbildungsalltag. Sie bieten eine Handlungsanleitung für eine praxisgerechte Umsetzung des Berufsbildes im betrieblichen Geschehen sowie Tipps und Best-Practice-Beispiele von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern als Anregung zur Vermittlung komplexer Inhalte.

Den Lehrberuf Medienfachmann / Medienfachfrau virtuell entdecken:

Ab Herbst 2021 können interessierte Jugendliche in virtuellen Betriebsbesichtigungen in die Berufswelt des Medienfachmannes/ der Medienfachfrau „eintauchen“ und den Beruf unmittelbar erleben. Dieses  Projekt der WKO ist auf allen Devices von der VR-Brille (Headset) bis zum Laptop, Smartphone oder Tablet mittels einer Web-App einsetzbar. Das Smartphone oder Tablet dient dabei als „Fenster“ in die virtuelle Lehrberufswelt.

Wie lange Dauert die Lehre zum Medienfachmann/ zur Medienfachfrau? 

Die Lehrzeit zum Medienfachmann/ zur Medienfachfrau beträgt 3 Jahre

Was bedeutet ein Lehre in einem Ausbildungsverbund?

Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können auch jene Betriebe Lehrlinge ausbilden, in denen die für den Lehrberuf im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse im eigenen Betrieb nicht im vollen Umfang vermittelt werden können. In diesem Fall sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einen verpflichtenden Ausbildungsverbund vor: Die Ausbildung ist dann zulässig, wenn ergänzende Ausbildungsmaßnahmen in einem anderen hierfür geeigneten Betrieb oder einer anderen hierfür geeigneten Einrichtung (z.B. WIFI, BFI) erfolgen. Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden können.

Mehr Infos zum Ausbildungsverbund finden Sie hier. 

Wo finde ich allgemeine Informationen zur Lehrlingsausbildung?

Allgemeine Informationen zur Lehrlingsausbildung finden Sie hier.

Kontakte

Lehrlingsstelle der
Wirtschaftskammer Wien

Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien

Beratung zur erstmaligen Lehrausbildung

Kontakt LehrstellenberaterIn
T (01) 51450 2453
M ersterlehrling@wkw.at

Lehrlingsstelle-Prüfungen
E: lehrabschluss@wkw.at
T: (01) 51450-6400
Leiter: Ing. Michael Riss

Lehrlingsstelle-Förderservice
E: lehre.foerdern@wkw.at
T: (01) 51450-2460

WKO Dunkel

Werbung Wien

06.09.2021

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