FAQ Lockerungsverordnung – Was ist zu beachten?
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 30.4.2020 die sog. „Lockerungsverordnung“ sowie am 13.5.2020 eine Novelle dazu […]
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 30.4.2020 die sog. „Lockerungsverordnung“ sowie am 13.5.2020 eine Novelle dazu erlassen. Diese sind nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1.5.2020 bzw. am 14.5.2020 in Kraft getreten.
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation hat dazu spezielle und detaillierte FAQs für den Werbe- und Kommunikationsbereich ausgearbeitet:
Öffnung von Unternehmen aus dem Bereich Werbung und Marktkommunikation
WIE GEHT ES WEITER?
Die Fachgruppe ist mit allen relevanten Stellen in kontinuierlichem Austausch – wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und neue Angebote.
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