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Wenn Sie auf einer Website Cookies verwenden wollen, sollten Sie beachten...

Dieser Beitrag wurde am 15.02.2017 erstellt und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Einer unserer Kunden möchte bewusst mit Cookies arbeiten. Wir haben hier allerdings rechtliche Bedenken. Wie können wir uns absichern?

Cookies sind Informationen, die beim Besuch einer Website am PC des Besuchers platziert werden. Durch regelmäßige Besuche einer Website kann der Betreiber durch die platzieren Cookies viele Informationen über den Benutzer sammeln – Surfverhalten, Verkehrsdaten, Standortdaten und Inhaltsdaten werden gespeichert. Werden Cookies verwendet, so ist grundsätzlich die Zustimmung des Benutzers einer Website einzuholen. Ohne Zustimmung ist der Einsatz von Cookies nur möglich, wenn das für die Erbringung jenes Kommunikationsdienstes, für den diese Daten ermittelt und verarbeitet worden sind, unbedingt erforderlich ist. Diese Zustimmung muss auch jederzeit vom Benutzer widerrufen werden können. Anbieter müssen Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Ein Hinweis im Impressum dürfte nicht ausreichen. Es ist daher empfehlenswert, die aktive Zustimmung der Benutzer einer Website einzuholen. Dies kann etwa über Pop-ups erfolgen, wo der Benutzer der Nutzung mittels Buttonklicks zustimmen kann.

Werden Benutzer einer Website nicht über den Einsatz von Cookies informiert, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 37.000 Euro. Bei Verstößen sind auch Klagen nach dem UWG möglich.

WKO Dunkel

Werbung Wien

15.02.2017

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