In der aktuell laufenden Phase 1 des Härtefall-Fonds werden Selbstständige, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützt. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Hinweis zur Phase 2 des Härtefall-Fonds: Derzeit können Mittel aus der Phase 1 des Härtefall-Fonds beantragt werden. Die Beantragung von Mitteln aus der Phase 2 wird aktuell vorbereitet. Dabei wurden wesentliche Forderungen der Wirtschaftskammer berücksichtigt. So wurde zum Beispiel der Kreis der BezieherInnen ausgeweitet, sodass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten werden. Weitere Infos
Falls Sie noch nicht für den Härtefallfonds eingereicht haben:
• Antragseinreichung sowie alle Infos und FAQs
•Infos zu den amtlichen Härtefallfonds–Förderrichtlinien (Richtlinie des Bundesministers für Finanzen, im Einvernehmen mit dem Vizekanzler sowie der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
• Wie komme ich zu Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds? Das Wichtigste dazu gibt es in unserem Info-Video.
Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt durch die Wirtschaftskammer unbürokratisch und einfach, rasch und kulant. Die WKW steht für Fragen zum Härtefallfonds gerne zur Verfügung:
T +43 1 514 50 1055