
5 Fakten zur Werbeabgabe
Die Werbeabgabe … 1. ist in der österreichischen Form im internationalen Vergleich ein Unikum. Seit knapp zwei Jahrzehnten wird in […]

Die Werbeabgabe …
1. ist in der österreichischen Form im internationalen Vergleich ein Unikum.
Seit knapp zwei Jahrzehnten wird in Österreich die Werbeabgabe eingehoben. Sie fällt für Werbeleistungen in Printmedien, in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung an und beträgt 5 Prozent des Werbewerts.
Die Werbeabgabe ist in dieser Form in der OECD einzigartig. Vereinzelt gibt es in EU-Staaten Abgaben einzelner Gemeinden auf Werbeleistungen. Eine bundesweite Abgabe wie in Österreich gibt es jedoch nur in Entwicklungs- und Schwellenländern in Afrika, Asien und Lateinamerika.
2. umfasst künftig auch Online-Werbung. Denn die Digitalsteuer ist nichts anderes als eine Werbeabgabe 2.0.
Auf Vorschlag der alten Bundesregierung soll die Abgabe auf Werbung auf den Online-Bereich ausgeweitet werden. Der Nationalrat hat dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Aus der Absicht, damit die großen Onlinekonzerne wie Google, Facebook, Amazon & Co. zu treffen, wird aber nichts werden. Denn die globalen Digitalkonzerne werden diese an unsere Betriebe abwälzen. Von der ursprünglichen Idee, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, sind Türkis und Blau demnach abgerückt und schaffen eine neue Steuer für Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Digitalsteuer in dieser Form ist nichts anderes als eine Werbeabgabe 2.0. Was bisher für Werbeleistungen in Printmedien, in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung gegolten hat, sieht das Digitalsteuergesetz für den Online-Bereich vor. Die neue Steuer zahlt de facto die österreichische Werbewirtschaft und Ihre Kundinnen und Kunden. Einzig der künftige Finanzminister darf sich über ein zusätzliches Körberlgeld freuen. ExpertInnen rechnen aber mit nicht mehr als 15 Millionen Euro pro Jahr. Beabsichtigt war weit mehr. Das wäre aber nur mit der „Digitalen Betriebsstätte“ möglich gewesen. Denn die hätte auf die satten Gewinne der Onlinekonzerne abgezielt.
3. ist eine Bagatellsteuer mit hohem Bürokratieaufwand, aber ohne Lenkungseffekt.
Die Werbeabgabe ist eine Bagatellsteuer, die einen sehr hohen Administrationsaufwand hat: Von den 110 Millionen Euro, die sie dem Staat bringt, werden 12 Millionen Euro allein für den bürokratischen Aufwand der Einhebung verschlungen. Sie macht nur 0,1 Prozent des heimischen Gesamtsteueraufkommens aus und trägt daher kaum zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei. Abgesehen davon wird der bürokratische Aufwand für die Betriebe der Werbewirtschaft oft vergessen.
Eine Steuer sollte immer eine sinnvolle Lenkungsmaßnahme sein. Gesundheits- oder umweltschädliches Verhalten beispielsweise wird zurecht hoch besteuert. In diesem Fall aber gibt es keine Lenkungsmaßnahme. Es werden schlicht weg heimische werbetreibende Unternehmen zur Kasse gebeten.
4. ist ein Wettbewerbsnachteil für die heimischen Kreativ- und Werbebranche.
Da die Abgabe ein Unikum in der EU darstellt, bedeutet sie einen signifikanten Nachteil für unsere Mitgliedsbetriebe, die vermehrt in einer globalisierten und vernetzten Weltwirtschaft bestehen müssen.
Eine ersatzlose Streichung der Abgabe würde laut einer EcoAustria-Studie 1.700 neue Arbeitsplätze schaffen, eine Wertschöpfung von 100 Millionen Euro freisetzen und dem Staat 40 Millionen Euro bringen, die er über gesteigerte Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungseinnahmen einnimmt. Dazu kommt der administrative Aufwand, der an den Finanzämtern wegfällt.
5. ist ein Relikt der Vergangenheit und gehört ersatzlos gestrichen!
Die Werbeabgabe war nie zu rechtfertigen und ist das bis heute nicht. Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien setzt sich deshalb schon lange für die Abschaffung der Werbeabgabe ein. Mehrere Bundesregierungen haben das in der Vergangenheit bereits diskutiert oder sogar vorgehabt, gekommen ist es dazu noch immer nicht. Wir werden die künftige Bundesregierung wieder daran erinnern.
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